Ab dem 1. September 2024 sind Psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, ihre Patienten darüber zu informieren, dass ihre Daten für ein neues Qualitätssicherungsverfahren (QS) zur ambulanten Psychotherapie gesammelt werden. Dieses Verfahren, das ab 2025 für sechs Jahre in Nordrhein-Westfalen getestet wird, soll später bundesweit eingeführt werden.
Das QS-Verfahren verlangt von den Praxen, dass sie bestimmte Daten über die Therapieergebnisse ihrer Patienten dokumentieren und übermitteln. Zudem wird eine Patientenbefragung integriert, um die Qualität der Psychotherapie zu messen. Die KBV betont, dass das Verfahren möglichst bürokratiearm sein muss, um den Aufwand für die Praxen gering zu halten.
Psychotherapeuten müssen ihre Patienten bereits jetzt über die Datenerhebung informieren und können dabei auf Materialien der KBV zurückgreifen. Die erste Regionalkonferenz zur Einführung des Verfahrens findet am 18. und 20. September statt.