Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Patienteninformation veröffentlicht, die Psychotherapeuten dabei unterstützt, ihre Patienten über ein neues Qualitätssicherungsverfahren in der ambulanten Psychotherapie zu informieren. Diese Information erklärt den Zweck und den Inhalt des Verfahrens sowie die Art und Weise, wie Patientendaten erhoben, verarbeitet und geschützt werden. Die Datenerfassung erfolgt sowohl durch psychotherapeutische Praxen als auch durch Patientenbefragungen.
Ab dem Zeitpunkt, an dem der G-BA-Beschluss vom 18. Januar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, müssen Psychotherapeuten in den KV-Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe ihre Patienten darüber informieren. Dafür können sie die bereitgestellte Patienteninformation des G-BA oder eigene Informationsmaterialien verwenden. Eine vereinfachte Version wird ebenfalls auf der G-BA-Website verfügbar sein.
Das neue Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante Psychotherapie wird zunächst für sechs Jahre in Nordrhein-Westfalen getestet, bevor es bundesweit eingeführt wird. Es betrifft die gesamte psychotherapeutische Versorgung und erfordert von den Praxen in den genannten Regionen, relevante Informationen retrospektiv in eine QS-Software einzutragen und zu übermitteln, insbesondere für Einzeltherapien für Erwachsene. Zusätzlich werden Daten aus Patientenbefragungen in das Verfahren einbezogen, unabhängig vom angewandten Psychotherapieverfahren.