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Neue Wege in der Psychotherapie: Bewerbung als Gutachter für Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen ab 17. April möglich

(KBV) am 11.04.2024

Ab dem 17. April können sich Interessierte online bei der KBV für eine Gutachtertätigkeit im Bereich der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 17. Mai. Die Gutachter werden für einen Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2027 bestellt. Bewerbungen werden ausschließlich über ein Online-Formular entgegengenommen, das ab dem 17. April verfügbar ist. Die genauen Bewerbungsmodalitäten sind bereits auf einer Themenseite im Internet zu finden.

Die Systemische Therapie wird bald auch für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen von der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten. Dies wurde durch eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen, die am 18. Januar 2024 vom Gemeinsamen Bundesausschuss verabschiedet wurde. Für Erwachsene ist die Systemische Therapie bereits seit 2020 eine Kassenleistung.

Das Gutachterverfahren in der ambulanten Psychotherapie wird genutzt, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine Psychotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sind. Dieses Verfahren wird jedoch voraussichtlich 2031 abgeschafft, wenn das neue Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante Psychotherapie bundesweit startet.

Die Systemische Therapie ist eine Form der Psychotherapie, die den sozialen Kontext psychischer Störungen in den Fokus stellt. Sie berücksichtigt besonders die Veränderung sozialer Interaktionen und kann daher auch in Gruppensitzungen angewendet werden. In diesen Sitzungen können wichtige Beziehungen und Interaktionen, wie etwa zwischen einem Patienten und seinem familiären Umfeld, besprochen und verändert werden.