Ab Oktober müssen alle Arzt- und Psychotherapiepraxen, die digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnen, dafür eine von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifizierte Praxissoftware verwenden. Dies ist durch das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass alle Praxen einen vollständigen Überblick über die verordnungsfähigen DiGA haben.
Ursprünglich sollte die zertifizierte Software bereits ab Juli 2024 verfügbar sein. Aufgrund von Umsetzungsproblemen bei der Entwicklung der DiGA-Verordnungssoftware konnte die Frist jedoch nicht eingehalten werden. Daher wurde die Frist von der KBV und dem GKV-Spitzenverband auf den 1. Oktober 2024 verschoben, um Praxen ausreichend Zeit zur Umstellung zu geben.
Die bereits zertifizierte DiGA-Verordnungssoftware darf jedoch auch schon vor dem 1. Oktober 2024 genutzt werden. Seit fast vier Jahren können DiGA unter bestimmten Umständen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ärztlich verordnet werden, wobei das Formular Nummer 16 verwendet wird, das auch für Hilfsmittel genutzt wird.