Weißes Icon das eine Checkliste darstellt News direkt per eMail
  • Telematikinfrastruktur (TI)

Wichtige Informationen zur Telematikinfrastruktur: Fristen, Rückerstattungen und Empfehlungen

(Healthcare Digital) am 12.02.2024

Letztes Jahr wurde die Telematikinfrastruktur flächendeckend eingeführt, was für Gesundheitsdienstleister mit hohen Kosten verbunden war. Bis Mitte dieses Jahres können viele von ihnen eine teilweise Rückerstattung beantragen.

Seit dem 1. Juli 2023 werden die Kosten für die Telematikinfrastruktur durch monatliche Pauschalen abgedeckt. Arztpraxen müssen sich beeilen, um noch von den einmaligen Pauschalen im Rahmen der Telematikinfrastruktur zu profitieren. Laut den Bestimmungen der TI-Finanzierungsvereinbarung können Ärzte bis zum 30. Juni 2024 Anträge auf Rückerstattung von Einmalpauschalen für TI-Komponenten stellen.

Die Ärzte erhielten eine detaillierte Aufstellung der erstatteten Monatspauschalen für das dritte Quartal 2023.

Es wird dringend empfohlen, dass Ärzte, die bisher noch keine Anträge für TI-Komponenten gestellt haben, die bis zum 30. Juni 2023 in Betrieb genommen wurden, dies bald nachholen. Dazu gehören zum Beispiel Upgrades auf Konnektoren der Versionen drei, vier oder fünf, die elektronische Patientenakte (ePA), verschiedene KIM-Dienste und das elektronische Rezept (eRezept). Nur so kann eine rechtzeitige Bearbeitung und Auszahlung der Rückerstattungen sichergestellt werden.