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  • Telematikinfrastruktur (TI)

Neue gesetzliche Vorgabe: Praxen müssen ab 30. Juni elektronische Arztbriefe empfangen können

(KBV) am 20.06.2024

Ab dem 30. Juni sind alle Arzt- und Psychotherapiepraxen gesetzlich verpflichtet, elektronische Arztbriefe empfangen zu können. Diese Regelung ist Teil des neuen Digital-Gesetzes, das die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen soll. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt umfassende Informationen und praktische Tipps auf ihrer Themenseite zum elektronischen Arztbrief bereit.

Ein elektronischer Arztbrief muss bestimmte Versichertendaten wie Name, Geburtsdatum und Krankenversichertennummer enthalten. Die Praxissoftware muss diese Daten automatisch hinzufügen, sodass die empfangende Praxis den Arztbrief korrekt zuordnen kann. Diese Daten sind auch wichtig, um bei neuen Patienten eine neue Patientenkartei anzulegen.

Praxen müssen sicherstellen, dass sie über die notwendige Software für den Empfang elektronischer Arztbriefe verfügen. Andernfalls wird die technische Pauschale (TI-Pauschale) um 50 Prozent gekürzt, es sei denn, der Software-Anbieter hat das erforderliche Update noch nicht bereitgestellt. Weitere Informationen zur TI-Pauschale und zum elektronischen Arztbrief finden sich auf den Seiten der KBV.