Die KBV hat neue Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) veröffentlicht, insbesondere darüber, welche Anforderungen die Praxisverwaltungssysteme (PVS) erfüllen müssen, damit Ärzte und Psychotherapeuten ab 2025 reibungslos mit der ePA arbeiten können. Diese Anforderungen zielen darauf ab, die Nutzerfreundlichkeit, Funktionalität und Leistungsfähigkeit der PVS zu verbessern. Sie umfassen Aspekte wie das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte, das Suchen, Lesen und Herunterladen von Dokumenten sowie das Hinzufügen von Dokumenten zur ePA.
Es ist wichtig zu beachten, dass Ärzte und Psychotherapeuten die ePA über ihr PVS nutzen, ohne eine separate Anwendung installieren zu müssen. Bisherige Erfahrungen zeigen jedoch, dass das Softwaremodul für die ePA oft unzureichend und nicht benutzerfreundlich ist.
Zusätzlich zu den Anforderungen bietet die KBV eine umfangreiche Liste mit Fragen und Antworten zur ePA an, um die Praxen bei der Vorbereitung auf die Einführung der ePA zu unterstützen. Ab dem 15. Januar 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten eine ePA erhalten, es sei denn, sie widersprechen. Diese Opt-Out-Regelung soll die breite Nutzung der ePA fördern, da bisher nur eine geringe Anzahl von Versicherten eine digitale Akte beantragt hat, obwohl dies bereits seit Januar 2021 möglich ist.