Ab 2025 wird die "elektronische Patientenakte für alle" eingeführt, wie von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgeschlagen. Dies bedeutet, dass jeder gesetzlich Versicherte bis zum 15. Januar 2025 automatisch eine elektronische Akte erhalten wird, es sei denn, er widerspricht (Opt-out-Verfahren). Das Hauptziel des Gesetzes ist es, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben und die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke zu erleichtern.
Für Ärzte und Psychotherapeuten bedeutet dies, dass sie verpflichtet sind, relevante Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte einzupflegen, es sei denn, der Patient widerspricht. Die Versicherten haben die Kontrolle darüber, wer auf ihre Daten zugreifen kann. Die Einführung der elektronischen Akte war bereits als optionales Angebot verfügbar, aber nur etwa ein Prozent der Versicherten hat es bisher genutzt.
Die technische Umsetzung der elektronischen Patientenakte ist entscheidend für ihren Erfolg. Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich einiger Spezifikationen, wie der Begrenzung der Dateigröße und dem Fehlen einer Volltextsuche, die von der gematik festgelegt wurden. Die Ärzte und Psychotherapeuten müssen sich auf zusätzliche Aufwände für die Befüllung und Aufklärung der Patienten vorbereiten, aber es werden Unterstützungsmaterialien zur Verfügung gestellt.
Neben der elektronischen Patientenakte umfassen die neuen Gesetze auch Vorgaben für das elektronische Rezept, den elektronischen Arztbrief, digitale Gesundheitsanwendungen, Videosprechstunden und strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke. Diese sollen die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter vorantreiben.