Es wird ab nächstem Jahr eine digitale Patientenakte (kurz ePA) für jeden gesetzlich Versicherten eingeführt, es sei denn, der Versicherte spricht sich explizit dagegen aus. Das bedeutet, dass Praxen sich auf zusätzliche Aufgaben einstellen müssen.
Praxen werden in Zukunft die ePAs ihrer Patienten mit verschiedenen Daten füllen müssen. Ein wichtiger Teil davon ist, Patienten darüber aufzuklären, welche Informationen (wie Berichte, Briefe von Ärzten usw.) in ihrer ePA gespeichert werden. Besonders bei sehr sensiblen Informationen, wie etwa einer HIV-Infektion, einer Abtreibung oder einer psychischen Erkrankung, müssen Therapeuten ihre Patienten darauf hinweisen, dass sie die Möglichkeit haben, gegen die Aufnahme dieser Daten in ihre ePA Widerspruch einzulegen.
Im Grunde entscheidet der Patient selbst, welche Informationen in seiner ePA zu finden sind. Der Patient kann beispielsweise verlangen, dass bestimmte Daten, etwa zur Medikation, nicht in der Akte gespeichert werden oder bereits gespeicherte Daten wieder gelöscht werden. Der Patient entscheidet auch, wer diese ePA einsehen darf.
Auch wenn diese ePAs erst ab 2025 vermehrt in den Praxen auftauchen werden, gibt es schon jetzt viele Fragen dazu. Daher plant die KBV, in den kommenden Monaten regelmäßig über dieses Thema zu informieren.
Am 28. Februar findet außerdem eine Online-Veranstaltung statt, bei der erläutert wird, welche Veränderungen durch die Einführung der ePA in Praxen zu erwarten sind. Diese Veranstaltung kann live im Internet verfolgt werden und Anmeldungen werden noch bis zum 27. Februar angenommen.
- Telematikinfrastruktur (TI)
Digitale Patientenakte (ePA) - Herausforderungen und Chancen für Praxen