Die Digitale Gesundheitsentwicklung in Deutschland macht weiterhin Fortschritte und bleibt ein zentrales Thema. Einige Ärzte und Psychotherapeuten, die sich gegen den obligatorischen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) entschieden haben, wurden von Sozialgerichten zurückgewiesen. Nun hat sich auch das Bundessozialgericht, das oberste Sozialgericht in Deutschland, entsprechend geäußert.
Um es einfacher zu erklären, wird seit 2019 von Arztpraxen erwartet, dass sie an das TI-System angeschlossen sind. Dieses System ermöglicht den sicheren Austausch von medizinischen Daten und soll Betrug mit Gesundheitskarten verhindern. Einige Praxisbesitzer, die sich gegen diesen Anschluss entschieden haben, mussten Kürzungen ihres Honorars hinnehmen. Eine Gruppe von Ärzten aus Rheinland-Pfalz klagte dagegen, hauptsächlich wegen Bedenken zur Datensicherheit.
Das Bundessozialgericht entschied jedoch, dass die Datensicherheit ausreichend geregelt war und der Gesetzgeber das Recht hatte, Ärzte zur Verwendung des TI-Systems zu verpflichten. In einem weiteren Fall, in dem es um die Erstattung der Betriebskosten für die TI-Anbindung ging, zog der Kläger seinen Antrag auf Überprüfung zurück.
Kurz gesagt, wenn Sie Ihre Praxis nicht an das TI-System anschließen, kann Ihr Honorar gekürzt werden. Die rechtliche Verantwortung für den Schutz von Patientendaten liegt bei Ihnen als Leistungserbringer. Diese Entwicklung kann sicher einschüchternd und komplex erscheinen, insbesondere wenn man sich mit digitaler Technologie nicht wohl fühlt. Aber die rechtlichen und politischen Entscheidungen zeigen, dass die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung weiter voranschreiten wird. Daher ist es wichtig, sich auf den neuesten Stand zu bringen und den digitalen Wandel zu meistern.