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  • Telematikinfrastruktur (TI)

Die elektronische Patientenakte: Einführung, Nutzung und Bedeutung für die ambulante Versorgung

(KBV) am 12.09.2024

Ab 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, es sei denn, sie widersprechen aktiv. Die ePA dient dazu, wichtige medizinische Informationen wie Arztbriefe, Befunde und Medikamentenlisten zentral zu speichern. Patienten entscheiden selbst, welche Daten darin erfasst werden und wer auf die Akte zugreifen darf. Sie können den Zugriff einzelner Praxen oder medizinischer Einrichtungen beschränken oder Dokumente löschen.

Für Psychotherapeuten und Ärzte bietet die ePA die Möglichkeit, schneller und einfacher auf Gesundheitsinformationen zuzugreifen, was die Anamnese und Behandlung erleichtern kann. Dennoch bleibt das Gespräch mit den Patienten weiterhin die Basis der Behandlung. Die ePA soll lediglich eine Unterstützung sein, und es besteht keine Pflicht, bei jedem Patienten in die Akte zu schauen. Der Zugriff auf die ePA erfolgt, wenn die elektronische Gesundheitskarte des Patienten gesteckt wird, und gilt dann für 90 Tage.

Praxen sind verpflichtet, bestimmte medizinische Informationen in die ePA einzutragen, sofern die Daten elektronisch vorliegen und der Patient nicht widersprochen hat. Ältere Befunde auf Papier können auf Wunsch ebenfalls digital erfasst werden. Die ePA wird schrittweise eingeführt, beginnend in Modellregionen, und soll nach einer Pilotphase im Februar 2025 bundesweit verfügbar sein.