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  • Telematikinfrastruktur (TI)

BMG stellt klar: Keine Kürzung der TI-Pauschale aufgrund Verzögerungen bei der Industrie – Infos zum eArztbrief

(KBV) am 29.02.2024

Ab dem 1. März müssen Praxen eine spezielle Software haben, um digitale Arztbriefe zu erstellen, sonst könnten sie weniger Geld von der Technischen Infrastruktur (TI) erhalten. Das Bundesgesundheitsministerium hat nun klargestellt, dass Praxen nicht weniger Geld bekommen, wenn es keine passende Software für ihr Praxisverwaltungssystem gibt.

Wenn die Industrie Probleme hat, die Software rechtzeitig bereitzustellen, bedeutet das nicht, dass Ärzte und Psychotherapeuten weniger Geld von der TI erhalten. Das Bundesministerium für Gesundheit hat der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mitgeteilt, dass es keine Kürzungen gibt, wenn die Software, die den elektronischen Arztbrief unterstützt, nicht verfügbar ist.

Das Ministerium verweist auf die Regelungen zur Finanzierung der TI, wonach Ärzte und Psychotherapeuten ab dem 1. März nachweisen müssen, dass ihr Praxisverwaltungssystem die aktuelle Version des elektronischen Arztbriefs unterstützt. Solange die Software-Anbieter die neueste Version noch nicht bereitgestellt haben, wird die TI-Pauschale nicht gekürzt. Das Ministerium plant Gespräche mit den Herstellern, um eine Lösung zu finden.

Die Klarstellung des Ministeriums schützt Praxen vor ungerechtfertigten Kürzungen bei der TI-Pauschale. Dr. Sibylle Steiner von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung begrüßt dies. Sie fordert die Industrie auf, die Software schnell bereitzustellen. Steiner hatte das Ministerium darauf hingewiesen, dass viele Praxen die Software nicht nutzen können, entweder weil sie nicht zertifiziert ist oder der Hersteller sie nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt.

Die KBV bietet Informationsmaterial zum elektronischen Arztbrief an, der Ärzten und Psychotherapeuten einen Mehrwert durch den sicheren Austausch von medizinischen Informationen bietet.