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  • Telematikinfrastruktur (TI)

Automatische Einführung der elektronischen Patientenakte: Was Versicherte und Praxen jetzt wissen müssen

(KBV) am 14.08.2024

Ab dem 15. Januar 2025 bekommen gesetzlich Versicherte in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA), sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen. Diese Akte wird alle wichtigen Gesundheitsinformationen eines Patienten enthalten, wie Diagnosen, Behandlungsberichte und Medikamente. Versicherte haben sechs Wochen Zeit, um dieser automatischen Erstellung zu widersprechen, können dies aber auch später noch tun oder ihre Entscheidung jederzeit ändern.

Die ePA gehört den Versicherten, und sie können selbst entscheiden, welche Daten darin gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf. Beispielsweise können sie festlegen, dass eine bestimmte Praxis oder Apotheke keinen Zugriff auf ihre ePA hat.

Krankenkassen sind dafür verantwortlich, ihre Versicherten umfassend über die ePA zu informieren und bei Fragen zur Verfügung zu stehen. Der Start der ePA wird in bestimmten Regionen getestet, und falls alles gut läuft, wird die ePA ab Februar 2025 deutschlandweit eingeführt.

Für Praxen bedeutet dies eine Umstellung, da sie verpflichtet sind, bestimmte Gesundheitsdaten in die ePA einzutragen, wie Befunde und elektronische Arztbriefe. Versicherte können über eine App oder direkt bei ihrer Krankenkasse kontrollieren, welche Informationen in ihrer ePA gespeichert werden.