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KBV-Forderungen für ein benutzerfreundlicheres Gesundheitswesen: Mehr Verbindlichkeit und weniger Sanktionen im Digitalagentur-Gesetz

(KBV) am 13.06.2024

Das geplante Digitalagentur-Gesetz soll digitale Anwendungen im Gesundheitswesen benutzerfreundlicher machen. Dr. Sibylle Steiner von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) betonte, dass dies eine zentrale Forderung der KBV für eine sinnvolle Digitalisierung sei. Die geplante Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Stabilität der Telematikinfrastruktur (TI) zu verbessern, da es derzeit viele Ausfälle und Störungen gibt.
Wichtig ist, dass die neuen digitalen Anwendungen, die in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) genutzt werden, leicht bedienbar sind. Die KBV fordert, dass die neue Digitalagentur auch dafür verantwortlich ist.
Die KBV möchte zudem, dass die ärztliche und psychotherapeutische Expertise stärker in die Entwicklung digitaler Anwendungen einbezogen wird. Aktuell hat die KBV nur begrenzten Einfluss, da das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Mehrheit der Anteile hält. Mehr Mitspracherecht ist notwendig, um nützliche digitale Lösungen zu schaffen.
Außerdem fordert die KBV die Abschaffung von Sanktionen gegen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Solche Strafen würden das Vertrauen schädigen und die Akzeptanz der Digitalisierung erschweren.
Die KBV schlägt vor, dass Verträge zwischen der KBV und den PVS-Herstellern verpflichtend werden sollten. Diese Verträge sollen sicherstellen, dass die Hersteller bestimmte Qualitätsstandards einhalten.
Schließlich soll die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vollständig digitalisiert werden. Damit soll vermieden werden, dass Praxen gleichzeitig digitale und papierbasierte Verfahren nutzen müssen. Um dies schnell zu erreichen, sollten konkrete Zeitziele festgelegt werden.