Nun können auch Erwachsene, die eine posttraumatische Belastungsstörung haben, die EMDR-Methode in Anspruch nehmen. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses hat die Regelungen für die Psychotherapie angepasst.
Bisher war EMDR (kurz für "Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing") lediglich in der Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der analytischen Psychotherapie angewandt worden. Nachdem es jedoch Hinweise gab, dass diese Methode auch in der Systemischen Therapie effektiv sein kann, wurde sie aufgenommen.
EMDR ist eine Methode, die traumatische Erinnerungen und Erfahrungen bearbeitet. Im Mittelpunkt steht die Desensibilisierung, bei der die belastende Erinnerung kurz und gleichzeitig eine bilaterale Stimulation (im Normalfall rhythmische Augenbewegungen) erfolgt. Damit soll eine vorangegangene Blockade aufgehoben und eine schnelle Verarbeitung ermöglicht werden.
Die Qualifikationsanforderungen, um die EMDR-Methode in der Systemischen Therapie anzuwenden, bleiben gleich wie in den anderen drei Richtlinienverfahren. Wie diese Anforderungen aussehen, ist im Paragraf 6 der Psychotherapie-Vereinbarung festgehalten. Die Abrechnung der EMDR-Methode geschieht über die vorhandenen EBM-Ziffern der Systemischen Therapie.
Nach dem Beschluss des G-BA am 21. März bleibt dem Bundesgesundheitsministerium zwei Monate Zeit, um diese Prüfung vorzunehmen. Sollte es nicht beanstandet werden, wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft.