Was eine künstliche Intelligenz alles zu leisten vermag, zeigt eine aktuelle Studie der Uni Basel. „Wir wollten herausfinden, ob KIs die Gefühlslage von Patientinnen und Patienten in Videoaufzeichnungen von Therapiesitzungen zuverlässig bestimmen können“, sagt Martin Steppan, der die Studie zusammen mit Prof. em. Klaus Schmeck, PD Dr. Ronan Zimmermann und Dr. Lukas Fürer von den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) konzipiert hat. Die Ergebnisse veröffentlichten die Forscher im Fachmagazin „Psychopathology“.
Das Ergebnis: Ja, sie können. Der statistische Vergleich zwischen der Auswertung von drei geschulten Therapeuten und der KI zeigte laut Studie eine „bemerkenswerte Übereinstimmung“. „Die KI beurteilte die Gesichtsausdrücke so verlässlich wie der Mensch. Darüber hinaus erkannte die KI aber auch kürzeste Gefühlsregungen im Millisekunden-Bereich, beispielsweise ein kurzes Lächeln oder einen Ausdruck von Ekel“, heißt es aus Basel. Solche sogenannten „Micro Expressions“ könnten Therapeuten entgehen oder sie würden von diesen nur unbewusst wahrgenommen. Die KI sei somit in der Lage, „kurze Gefühlsregungen sensibler zu messen, als dies geschulten Therapeutinnen und Therapeuten möglich ist“.
Und es gab einen weiteren, eher unerwarteten Befund: Patientinnen und Patienten, die zu Beginn einer Therapiesitzung emotionale Beteiligung zeigten und lächelten, brachen später die Psychotherapie seltener ab als Menschen, die sich gegenüber dem Therapeuten oder der Therapeutin unbeteiligt zeigten. Dieses „soziale“ Lächeln könne demnach ein guter Vorhersagewert für den Therapieerfolg bei einer Person mit einer Borderline-Symptomatik sein.
„Es hat uns doch überrascht, dass relativ einfache KI-Systeme so robust Gesichtsausdrücke auf ihre Gefühlsregungen deuten können“, kommentiert Martin Steppan. KI könne sich damit zu einem wichtigen Hilfsmittel in Therapie und Forschung entwickeln.
„Die therapeutische Arbeit ist aber weiterhin in der erster Linie Beziehungsarbeit und bleibt eine menschliche Domäne“, sagt Steppan. „Zumindest vorläufig.“